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   BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 14/91   

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https://dejure.org/1992,3308
BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 14/91 (https://dejure.org/1992,3308)
BSG, Entscheidung vom 23.07.1992 - 7 RAr 14/91 (https://dejure.org/1992,3308)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 14/91 (https://dejure.org/1992,3308)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 959
  • BB 1993, 865
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 143/89

    Anspruch auf Zuschuß zum Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 14/91
    Sie trägt im wesentlichen vor, der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) habe die Frage, ob die teilweise Besetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes mit einem zuvor arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer den Anspruch auf Zuschuß nach dem VRG auslöse, inzwischen zutreffend verneint (Hinweis auf BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 3).

    Wie bereits der 11. Senat des BSG entschieden hat, besteht der Anspruch auf Zuschuß zu den Vorruhestandsleistungen weder in voller Höhe noch anteilig, wenn der Arbeitsplatz des in Vorruhestand getretenen Arbeitnehmers dem zeitlichen Volumen nach nur teilweise wiederbesetzt wird (BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 3).

    Für eine Wiederbesetzung reicht aber eine teilweise Wiederbesetzung nicht aus (ebenso BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 3).

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 142/90

    Zuschüsse zu den Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen

    Auszug aus BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 14/91
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 18. April 1991 (BSG SozR 3-7825 § 14 Nr. 1, dort insoweit allerdings nicht abgedruckt) entschieden hat, kann dahingestellt bleiben, ob ein Arbeitgeber nach Ablehnung der Anerkennung der Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen zu den Vorruhestandsleistungen schon deshalb auf Leistung der Zuschüsse klagen muß, weil dieses Verfahren - anders als beim Kurzarbeitergeld und Mehrkostenzuschuß - durch Rechtssatz nicht vorgesehen ist und mit der Verneinung unverzichtbarer Anspruchsvoraussetzungen folgerichtig auch ein Anspruch auf die Leistung abgelehnt worden ist.
  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 48/92

    Gewährung von Zuschüssen zu Vorruhestandsleistungen - Begriff des entgeltlichen

    Denn gemäß § 123 SGG ist nicht die Fassung der Anträge, sondern der erhobene Anspruch maßgebend (BSG SozR 3-7825 § 14 Nr. 1; BSG vom 16. März 1992 - 11 RAr 33/91 - und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 14/91 - ).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 139/90

    Prüfungspflicht - Sozialleistungsträger - PfÜB - Zustellung

    Zur Frage der Prüfungspflicht des Sozialleistungsträgers nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anschluß und Fortführung von BSG vom 18.3.1982 - 7 RAr 14/91 = BSGE 53, 182 = SozR 1200 § 54 Nr. 5 und BSG vom 12.5.1982 - 7 RAr 20/81 = BSGE 53, 260 = SozR 1200 § 54 Nr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem AltTZG; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an

    Damit unterscheidet sich die geltende Rechtslage von der früheren Regelung im Vorruhestandsgesetz (VRG), zu der das BSG entschieden hat, dass eine Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes eine Beschäftigung im gleichen zeitlichen Umfang voraussetze (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 143/89, Rdnr. 12 ff.; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 14/91, Rdnr. 19 ff.).
  • BSG, 05.05.2008 - B 11a AL 155/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung der Aktualität und Identität

    Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, das LSG sei von den Urteilen des BSG vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 143/89 - (SozR 3-7825 § 2 Nr. 3) und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 14/91 - (SozR 3-7825 § 2 Nr. 5) abgewichen, ist zunächst fraglich, ob den BSG-Urteilen wirklich ein in vollem Umfang der Formulierung auf Seite 4 der Beschwerdebegründung entsprechender abstrakter Rechtssatz entnommen werden kann; denn die angeführten Entscheidungen des BSG sind zum Vorruhestandsgesetz ( VRG ) ergangen, nicht allgemein zur "Gewährung von Sozialleistungen" und betreffen - wie die Beschwerdebegründung selbst vorträgt - jeweils Sachverhaltsgestaltungen, die sich vom vorliegenden Fall unterscheiden.
  • SG Dresden, 13.01.2011 - S 35 AL 166/09

    Gewährung von Aufstockungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) durch

    Dieses Gesetzesziel kann durch die bloße Einstellung eines Arbeitslosen in Teilzeit nicht verwirklicht werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.07.1992, 7 R Ar 74/91 in SozR 3-4170 § 2 Nr. 1; zum Vorruhestandsgesetz: BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 3 und SozR 3-7825 § 2 Nr. 5).
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